Flucht- und Rettungswegpläne

Ein Flucht- und Rettungsplan zeigt die vorgesehenen Flucht- und Rettungswege im Gebäude oder auf der Anlage.
Flucht- und Rettungswegpläne nach ASR A1.3 (Rettungs-/Evakuierungspläne)
Gemäß § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber einen flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.
Nach ASR A2.3 sind diese notwendig, wenn die Flucht- und Rettungswegführung unübersichtlich ist (z.B. durch große Räume), sich im Gebäude viele Personen ortsunkundige Personen aufhalten, im Gebäude von einer erhöhten Gefährdung ausgegangen werden muss und von benachbarten Gebäuden eine besondere Gefährdung ausgeht.
Flucht- und Rettungswegpläne helfen dabei Leben zu retten!


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